Feststellanlagen

Feuerschutzabschlüsse müssen selbstschließend sein. Diese Selbstschließung wird für Feuerschutztüren entweder durch geprüfte Federbänder oder durch Türschließer mit hydraulischer Dämpfung und DIN 18263 realisiert. Bei Rauchschutztüren dürfen nur Türschließer eingesetzt werden.

Für den Bereich Kontrolle und Wartung steht Ihnen unser Brandschutztechniker, der für die Wartung und Instandhaltung nach den Richtlinien und den Regeln der Technik ausgebildet ist, zur Verfügung.

Sie erhalten zur Dokumentation ein Prüfprotokoll auf dem festgestellte Mängel und instandgesetzte Türen aufgeführt sind.

Als Richtlinie sollten Kontrollen in regelmäßigen Abständen bei folgenden Einbausituationen durchgeführt werden.
Türen in Flucht- und Rettungswegen bei Gebäuden mit besonderer Nutzung wie z.B. Krankenhäuser, Schulen, etc. sollten Kontrollen ca. alle 14 Tage durchgeführt werden
Türen in Gebäuden mit normaler Nutzung wie z.B. Hochhäuser, Versammlungsstätten, etc. sollten monatlich kontrolliert werden
Türen als Abschlüsse zu selten begangenen Räumen wie z.B. Abschlüsse zu Installationsschächten monatlich kontrollieren

Sofern bei Kontrollgängen keine sichtbaren Mängel erkannt werden, sollte eine ausführliche Wartung der Türen in einem Rhythmus von ca. einem Jahr erfolgen.
Werden Reparaturen bei der Kontrolle oder der Wartung verzeichnet, so sind diese unmittelbar und unverzüglich auszubessern.