Brandschutzbeauftragter

Nach einigen gesetzlichen Bestimmungen ist ein Brandschutzbeauftragter in einem Betrieb erforderlich. Der Unternehmer ist für den Brandschutz in seinem Betrieb verantwortlich. Er ist auch dafür verantwortlich, dass die baulichen Anlagen insbesondere auch instand gehalten werden, damit der Entstehung von Schadensfeuern vorgebeugt wird. Dies gilt zum Schutz der Arbeitnehmer und dem Schutz der Sachgüter.

Durch diese vielfältigen und speziellen Aufgaben des Brandschutzes ist es für jedes Unternehmen zweckmäßig, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen.
Der Brandschutzbeauftragte ist dem Unternehmer gegenüber verantwortlich und daher auch direkt unterstellt.

Gerade der betriebliche Brandschutz leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Bränden. Er kann eine kostengünstige Art des Brandschutzes darstellen. Der Brandschutzbeauftragte muss kein Betriebsangehöriger sein.

Der Brandschutzbeauftragte soll die Gefahren frühzeitig erkennen, richtig beurteilen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen vorschlagen können. Er muss daher neben der persönlichen und auch fachmännische Eignung besitzen. Bei allen betrieblichen Entscheidungen, die den Brandschutz betreffen, ist er hinzuzuziehen. Seine Hauptaufgaben im Unternehmen sind: Festlegung organisatorischer Brandschutzmaßnahmen, wie unter anderem

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

  • Brandschutzordnung
  • Alarmpläne
  • Feuerwehreinsatzpläne
  • Räumungspläne und Katastrophenabwehrpläne
  • Überwachung bei der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
  • Organisation und Überwachung der innerbetrieblichen Brandschutzkontrollen
  • Beratung in Fragen des Brandschutzes
  • Brandschutzschulungen
  • Brandschutzübungen
  • Betriebsbegehungen